Smart-Home Teil II
6. Dezember 2018Im Frühling richtig heizen
6. Dezember 2018Neue Abgas-Grenzwerte
für Kamin- und Kachelöfen
Seit Anfang des Jahres gelten neue Abgas-Grenzwerte für Kamin- und für Kachelöfen. Sind diese über 33 Jahre alt und erreichen nicht mindestens die neuen Emissionsgrenzwerte, sind Besitzer zum Austausch verpflichtet. In absehbarer Zukunft werden die Grenzwerte und sonstigen Voraussetzungen weiter gestrafft. Somit sind in den kommenden Jahren noch weitere Kamin- und Kachelöfen von diesen Maßnahmen betroffen.
Moderne Kamin- oder Kachelöfen stoßen bis zu 85% weniger Schadstoffe aus. Um diese enormen Mengen an Schadstoffen dauerhaft zu entfernen, wurden die neuen Grenzwerte festgelegt.
Als Betreiber ist man dazu verpflichtet, einen Hersteller-Nachweis über die Erfüllung der strengeren Grenzwerte zu haben. Hat man einen solchen Nachweis nicht oder ist das Baujahr des Ofens nicht mehr ermittelbar, benötigt man einen Messnachweis von Schornsteinfeger.
Ein Neukauf hat durchaus Vorteile. Die neuen Kamine und Kachelöfen erfüllen in der Regel sämtliche Anforderungen, die bis zum 31.12.2014 fällig sind. Auch die Bedienung, das Erscheinungsbild sowie die Zuverlässigkeit sind bei neuen Öfen sicherlich um einiges höher.
Einen Überblick von verschiedenen Kaminöfen finden Sie in unserem Showroom.
Ihr Haushalter Service GmbH Team