
Mehr Transparenz durch eigenes Energie-Label
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30. April 2019Alte Heizkessel müssen raus
Im Jahr 2019 müssen laut Energiesparverordnung EnEV in der Regel Heizkessel mit einer Betriebsdauer von über 30 Jahren erneuert werden. Über eine Millionen Heizkessel, Deutschlandweit müssen getauscht werden. Ob man als Eigentümer betroffen ist, lässt sich einfach am Typenschild des Heizkessels oder im Protokoll des Schornsteinfegers ermitteln.
Es gilt auch zu beachten, das nicht alle alten Heizkessel mit 30 Jahren Betriebsdauer getauscht werden müssen. Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel sind von der Regel ausgeschlossen. Konstanttemperaturkessel von 4 bis 400 kW fallen unter die Austauschpflicht.
Wer lange in seinem Haus wohnt, betrifft die Tauschpflicht nicht, egal welche Heizung genutzt wird. Häuser mit weniger als 3 Wohnungen, von denen der Eigentümer in einer Wohnung wohnt, zum Stichtag 1. Februar 2002, fallen unter die Ausnahme.
War ein Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002, müssen die neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren den Austausch durchgeführt haben.
Die Einhaltung der entsprechenden Fristen werden vom Schornsteinfeger überprüft.
Sollten Sie betroffen sein, stellt sich die Frage, auf welche Technologie sollten Sie zukünftig setzen. Wir empfehlen erneuerbare Energien. Diese sind zukunftssicher und wirtschaftlich zugleich. In den meisten Fällen rentiert sogar schon ein Austausch nach 20 Jahren. Hier können Wärmepumpen, Pellet-Heizung oder Solarthermieanlagen in Frage kommen.
Hierzu können geförderte Sanierungspläne den Kesseltausch erleichtern. Gerne beraten wir Sie rund um die Erneuerung Ihrer Heizungsanlage sowie um mögliche Förderprogramme.
Ihr Haushalter Service GmbH Team