
Energetische Sanierung des Eigenheims
13. September 2023
Heizen in der Übergangsphase – Worauf Sie achten sollten
3. November 2023Das neue Heizungsgesetz ist nach vielen Monaten nun endgültig da. Hier sind viele neue Regelungen und Vorschriften enthalten, die Immobilienbesitzer unbedingt kennen müssen. Wir verschaffen im Folgenden einen genauen Überblick über die zentralen Punkte, die mit dem Heizungsgesetz auf Mieter, Hausbesitzer und Vermieter zukommen.
Wichtige Fakten zum Gesetz in der Übersicht:
Welche Heizungen sind noch erlaubt?
Das neue Heizungsgesetz, auch bekannt als „Novelle des Gebäudeenergiegesetzes“, gibt unter anderem genaue Richtlinien für neue oder ausgetauschte Heizungen vor. So müssen alle ab Januar 2024 verbauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.
Allerdings gilt diese Vorschrift zunächst nur für Neubaugebiete. Für Bestandsbauten sieht die neue Regelung hingegen eine kommunale Wärmeplanung vor, die in den jeweiligen Bereichen erarbeitet werden muss. Hausbesitzer mit dem Wunsch, mit Holz zu heizen, müssen sich keine Gedanken machen. Ein Verbot für Holzheizungen sieht das neue Gesetz nicht vor.
- es gibt keine sofortige Austauschpflicht
- neue Heizungen sollen möglichst effizient sein
- viele Regelungen gelten nur für Neubaugebiete
- defekte Heizungen können weiterhin repariert werden
Wie sieht es mit bestehenden Heizungen aus?
Auch rund um bestehende Heizungen in unterschiedlichen Gebäuden gibt das neue Heizungsgesetz wichtige Richtlinien vor. So können bestehende Öl- oder Gasheizungen zunächst noch bestehen bleiben und bei einem auftretenden Defekt ist eine Reparatur weiterhin erlaubt. Für eine Havarie sieht das Gesetz eine großzügige Übergangsfrist von 14 Jahren vor.
Welche Kosten kommen auf Mieter und Vermieter zu?
Der Austausch bestehender Heizungen im Interesse einer nachhaltigen Wärmeversorgung kann schnell teuer werden. Je nach Vorhaben und genutzter Technik kann der Staat mindestens 30 und maximal 70 Prozent der entstehenden Kosten übernehmen.
Hierfür stehen bereits entsprechende Budgets zur Verfügung, die etwa beim Einbau einer Wärmepumpe abgerufen werden können. Allerdings kommen hohe Kosten nicht nur auf die Eigentümer und Vermieter, sondern auch auf die Mieter zu.
Denn die entstehenden finanziellen Belastungen durch das Heizungsgesetz können zumindest anteilig über Mieterhöhungen umgelegt werden. Bis zu 50 Cent pro Quadratmeter sind hier ausdrücklich erlaubt. Bis zu drei Euro sind es sogar, wenn weitere Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden.