
Heizen ohne Heizung – so geht es
5. Dezember 2023
Anträge für Heizungsförderung können eingereicht werden
8. Februar 2024Auch im Jahr 2024 ist das Heizungsgesetz häufig im Gespräch. Seit Januar gilt das neue Gebäudeenergiegesetz, wie die offizielle Bezeichnung lautet. Im Laufe der Monate wurde an vielen einzelnen Stellen nachgebessert, überarbeitet und beinhaltet heute zahlreiche Neuerungen, die vor allem Immobilieneigentümer betreffen dürften. Doch was besagt das neue Gesetz wirklich?
Fakten zum Heizungsgesetz 2024:
- Ziel des Gesetzes: eine 65-prozentige Nutzung erneuerbarer Energien bei allen Heizungsanlagen
- die Vorschriften gelten für neue Anlagen
- bestehende Heizungen bleiben unberührt
- auch Gas- und Ölheizungen sind weiterhin erlaubt
Welche Heizungen müssen ausgetauscht oder umgerüstet werden?
Grundsätzlich sind von den Vorschriften aus dem Heizungsgesetz nur neu geplante Anlagen betroffen. Bestehende Heizungen können auch weiterhin problemlos genutzt werden, solange diese einwandfrei funktionieren. Auch Reparaturen vorhandener Anlagen sind natürlich weiterhin problemlos möglich. Gerüchte, nach denen Heizungen mit fossilen Brennstoffen ausgetauscht werden müssen, entsprechen nicht der Wahrheit.
Was besagt das neue Gebäudeenergiegesetz?
Das neue Gesetz der Bundesregierung beschreibt lediglich Vorgaben, die bei einem Neubau zur Geltung kommen. Hier müssen die installierten Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent der gewonnenen Energie aus erneuerbaren Energien erzeugen. Dies gilt nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Regelungen gibt es aber auch für Gebäude und Immobilien in anderen Bereichen. Die entsprechenden Anlagen, welche die genannten Anforderungen erfüllen, müssen außerhalb der Neubaugebiete in neuen Immobilien eingebaut werden, wenn die sogenannte Fernwärmeplanung vorliegt. Stichtag ist aber grundsätzlich spätestens der 30. Juni 2028.
Fernwärmeplan und weitere Regelungen
Fernwärmeplanungen sind ab 2026 in allen Städten mit 100.000 Einwohnern verfügbar und vorgeschrieben sein. Kleinere Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern sind hierzu erst ab 2028 verpflichtet. Mit dem Plan sollen Möglichkeiten für ein nachhaltiges Heizen geschaffen werden, etwa durch den Aufbau eines Fernwärmenetzes. Grundsätzlich gibt es keine Vorgaben, welche Heizungen verbaut werden dürfen. Selbst Öl- und Gasheizungen sind prinzipiell möglich, allerdings sollten und müssen sich Immobilienbesitzer fachgerecht beraten lassen. Zudem spielt die Nutzung erneuerbarer Gasvarianten oder Brennstoffe eine wichtige Rolle, damit die Vorgaben rund um die Effizienz eingehalten und nachgewiesen werden können.
Alternative Heizlösungen für nachhaltiges Heizen
Neben den gängigen Öl- und Gasheizungen stehen beim Gebäudeenergiegesetz primär alternative Heizlösungen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Zu den bekanntesten Varianten gehören etwa elektrische Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärmenetz oder auch Heizen auf Basis von Solarthermie. Auch eine Kombination aus einer erneuerbaren Heizlösung und einer Gas- oder Ölheizung ist grundsätzlich ohne Probleme möglich, solange hierbei die Vorgaben des Gesetzes nachweisbare eingehalten werden.




